Bescheinigungen für Sie

Wenn Sie eine

  • Patenbescheinigung
    Die Paten verpflichten sich, für eine christliche Erziehung ihres Patenkindes einzutreten. Voraussetzung für das Patenamt ist daher die Zugehörigkeit zu einer christlichen Kirche. Diese weist man durch eine Patenbescheinigung nach.
  • Bescheinigung über Zugehörigkeit zur Evangelischen Kirche
  • Taufbescheinigung (für Taufen seit 2006)
  • Konfirmationsbescheinigung (für Konfirmationen seit 2006)

benötigen, hilft Ihnen unser Gemeindebüro gerne weiter. Schreiben Sie eine E-Mail: vek@kirche-muelheim.de oder rufen Sie an unter Telefon 0208-4372801.

Wenn Sie eine

  • Taufbescheinigung für Taufen vor 2006
  • Konfirmationsbescheinigung für Konfirmationen vor 2006

benötigen, wenden Sie sich bitte an den Ev. Kirchenkreis in Mülheim. Schreiben Sie eine E-Mail: meldewesen@kirche-muelheim.de oder rufen Sie an unter Telefon 0208-3003-130.

Bitte beachten Sie: Es können nur Bescheinigungen über Taufen und Konfirmationen ausgestellt werden, die in unserer Kirchengemeinde vollzogen wurden, bzw. über Kirchenmitgliedschaften, die in unserer Gemeinde bestehen.

Oder möchten Sie vielleicht auswärts heiraten, eine Taufe, Konfirmation oder Beerdigung in einer anderen als Ihrer Wohnsitzgemeinde vornehmen lassen?
Dann benötigen Sie eine Dimissoriale. Diese Bescheinigung bekommen Sie auch im Gemeindebüro. Mail: vek@kirche-muelheim.de, Telefon 0208-4372801.