Schutzkonzept sexualisierte Gewalt

Kinder, Jugendliche und Schutzbefohlene schützen und begleiten

Die Vereinte Evangelische Kirchengemeinde (VEK) übernimmt Verantwortung für die ihr anvertrauten Menschen: Gewalt und sexualisierte Gewalt werden nicht toleriert. Der Schutz von Kindern, Jugendlichen und Schutzbefohlenen hat oberste Priorität.
In der Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und Schutzbefohlenen entsteht eine persönliche Nähe und Gemeinschaft, die von Vertrauen geprägt ist. Um sicher aufwachsen bzw. leben zu können, benötigen Kinder, Jugendliche und Schutzbefohlene Personen, denen sie vertrauen können und die ihnen Zuwendung und Geborgenheit schenken. Sie brauchen Unterstützung, Hilfe, Schutz und Sicherheit. Erfährt ein Kind, Jugendlicher oder Schutzbefohlener sexualisierte Gewalt, werden seine Entwicklungsgrundlagen gefährdet und seine seelische Entwicklung geschädigt! Sexualisierte Gewalt und andere Gewalterfahrungen verletzen die Würde und Integrität des Menschen.
Das Schutzkonzept der VEK soll dazu beitragen, dass Kinder, Jugendliche und Schutzbefohlene in unserer Gemeinde vor Grenzverletzungen, Übergriffen und Misshandlungen geschützt werden. Es soll in der Gemeinde ein Klima der offenen und sensiblen Auseinandersetzung mit dem Thema „Sexualisierte Gewalt/Sexueller Missbrauch“ geschaffen werden.

Dazu dienen u.a. folgende Maßnahmen:
•  Bei Einstellungen bzw. der Übernahme von Aufgaben durch Mitarbeitende wird das Thema offensiv angesprochen. Das Schutzkonzept ist verbindlicher Teil der Dienstanweisung.
•  Alle haupt-und ehrenamtlich Mitarbeitenden haben eine Selbstverpflichtung zu unterzeichnen, und/oder müssen ein polizeiliches Führungszeugnis vorlegen. Ein Verhaltenkodex dient allen Mitarbeitenden als Orientierungsrahmen für den grenzachtenden Umgang mit Kindern, Jugendlichen und Schutzbefohlenen.
•  Die Mitarbeitenden sind zum Thema geschult, kennen und richten sich nach dem verbindlichen Krisenleitfaden.
•  Das Presbyterium evaluiert die Erfahrungen mit dem Schutzkonzept und passt es gegebenenfalls an.

Alle Maßnahmen folgen dabei dem Ziel, eine Kultur der Achtsamkeit sicherzustellen und den Schutz von Kindern, Jugendlichen und Schutzbefohlenen als Qualitätsmerkmal zu sehen.

Vertrauensperson für Verdachtsfälle von Kindeswohlgefährdung und sexueller Gewalt im Evangelischen Kirchenkreis An der Ruhr:
Diakonin Daniela Konings, Telefon 0176-56886234, daniela.konings@ekir.de
Diplom-Sozialpädagogin Ilka Käufer, Telefon 01575-3001153, vertrauensperson@ev-kirche-heissen.de

Weitere Ansprechstellen:

Insoweit erfahrene Fachkraft ist in Deutschland die gesetzlich gem. SGB VIII, §§ 8a und 8b festgelegte Bezeichnung für die beratende Person zur Einschätzung des Gefährdungsrisikos bei einer vermuteten Kindeswohlgefährdung.

Ev. Beratungsstelle für Erziehungs-, Ehe und Lebensfragen
Volker Rohse, Hagdorn 23, Telefon 3 20 14, beratungsstelle@kirche-muelheim.de

Beauftragte der Evangelischen Kirche im Rheinland für den Umgang mit Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung in der Evangelischen Kirche im Rheinland
Claudia Paul, Dipl. Sozialpädagogin
Evangelische Hauptstelle für Familien- und Lebensberatung
Graf-Recke-Straße 209a
40237 Düsseldorf
Telefon 0211 / 36 10 -312 oder -300
E-Mail claudia.paul@ekir.de
www.ekir.de/ansprechstelle

Für beruflich und ehrenamtlich Mitarbeitende besteht nach dem Kirchengesetz  
Meldepflicht bei begründetem Verdacht auf sexualisierte Gewalt.
Die Meldestelle im Landeskirchenamt ist erreichbar unter Tel. 0211 4562-602 und per Mail an meldestelle@ekir.de.“

Fachstelle für den Umgang mit Verletzungen der sexuellen Selbstbestimmung

Für Betroffene, die Zahlungen in Anerkennung des erlittenen Leids beantragen: Die Evangelische Kirche von Westfalen, die Lippische Landeskirche und die Diakonie Rheinland-Westfalen-Lippe übernehmen Verantwortung in Anerkennung des Leids Betroffener sexualisierter Gewalt, das in ihren Einrichtungen und Arbeitsfeldern zugefügt und erlitten wurde. Erlittenes Leid und Unrecht kann nicht ungeschehen gemacht werden. Es kann aber gesehen und anerkannt werden. Menschen, die in ihrer Kindheit oder Jugend sexualisierte Gewalt in kirchlichen und diakonischen Einrichtungen in NRW erlebt haben, können über die Fachstelle individuelle Zahlungen erhalten. Eine Unabhängige Kommission (UK) bearbeitet die Anträge. Das Gremium der Evangelischen Kirche im Rheinland, der Evangelischen Kirche von Westfalen, der Lippischen Landeskirche und des Diakonischen Werkes Rheinland-Westfalen-Lippe (Diakonie RWL) besteht aus sechs Mitgliedern, die über traumatherapeutische, psychologische, theologisch-seelsorgliche, pädagogische und juristische Qualifikationen verfügen. Die Geschäftsstelle der Unabhängigen Kommission (UK) ist die Fachstelle für den Umgang mit Verletzungen der sexuellen Selbstbestimmung (FUVSS):
https://www.fuvss.de.

Unabhängige Ansprechstellen

Anlaufstelle.help

Unabhängige Anlaufstelle für Betroffene sexualisierter Gewalt in evangelischer Kirche und Diakonie, angeboten durch die unabhängige Fachberatungsstelle bei sexuellem Missbrauch und sexualisierter Gewalt des Vereins Pfiffigunde Heilbronn e.V.. Kostenfrei und anonym.
Telefon: 0800 5040112, Terminvereinbarung für telefonische Beratung
Mo: 14.00 – 15.30 Uhr, Di bis Do: 10.00 – 12.00 Uhr
https://www.anlaufstelle.help/

Unabhängiges Hilfetelefon sexueller Missbrauch

0800 22 55 530, https://www.hilfe-portal-missbrauch.de/hilfe-telefon
Ein Angebot der Unabhängigen Beauftragten des Bundes für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs.